Nach der gestern veröffentlichten Verordnung (BGBI. ll Nr. 197/2020) und den zusätzlich vom OeSV veröffentlichten “Covid-19 Sicherheitsmaßnahmen & Regeln” ist es möglich ab 1. Mai 2020 Sportstätten und Verbandsvereine wieder zu öffnen.
COVID-19 SICHERHEITSMASSNAHMEN & -REGELN – Version 1.1
Durch die derzeitig geltenden Regelungen dürfen bis auf Weiteres nur Einhandsegler oder Personen aus dem selben Haushalt miteinander segeln, da der geforderte Sicherheitsabstand in der Regel während dem Segeln, An- und Ablegen nicht ständig eingehalten werden kann.
Wie ein Segelbetrieb auch für Segler aus unterschiedlichen Haushalten aussehen kann, stimmt der OeSV aktuell mit den zuständigen Ministerien ab.
Aufgrund des Veranstaltungsverbotes ist davon auszugehen, dass zumindest bis zum 30.6.2020 keine Regatten durchgeführt werden dürfen.
Wir hoffen ab Juli einige der abgesagten Regatten nachholen zu können.
Bleibt gesund!
Have a Hobie Day!
Weitere Informationen:
VERWEIS „BGBl. II Nr. 197/2020 – vom 30.04.2020”
Handlungsempfehlungen für Sportvereine – Sport Austria
FAQ des Sportministerium
FAQ von Sport Austria